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Ausbildung Pflegefachhelfer*in (m/w/d)

Ansprechpartner

Frau
Michaela Weinand

Tel: +49 (8431) 6778-75
weinand@kvndsob.brk.de

Richard-Wagner-Straße 18
86633 Neuburg an der Donau

Die Altenpflegehilfeausbildung hat die Aufgabe, eine fachlich einheitliche, professionelle Ausbildung zum Pflegefachhelfer (m/w/d) in der Pflege zu gewährleisten. Sie bietet damit auch bereits in der Pflege arbeitenden Hilfskräften ohne Pflegeausbildung die Möglichkeit einer Qualifizierung.

Die Ausbildung hat zum Ziel, die auszubildenden auf die Berufstätigkeit in den Berufsfeldern der Altenhilfe vorzubereiten und die Allgemeinbildung zu fördern.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die einjährige Ausbildung (Vollzeit):

    • Mittelschulabschluss oder
    • eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulausbildung
    • Gesundheitliche Eignung
  • Ausbildungsstruktur (Aufbau)
    • Ein Jahr in Vollzeit
    • Ausbildungsbeginn: 01.September
    • Theoretischer (700 Std) und praktischer (850 Std.) Teil der Ausbildung
  • Ausbildungsinhalte

    Die theoretische Ausbildung umfasst 700 Stunden und gliedert sich wie folgt:

    • Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
    • Gesundheit fördern und wiederherstellen
    • Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege
    • Assistent bei besonderen Pfleganlässen

    Die praktische Ausbildung beträgt 850 Stunden:

    • Bei der Ausbildung in der Ambulanten Pflege:
      Mind. 80 Stunden in der Langzeitpflege.
    • Bei der Ausbildung in der Langzeitpflege:
      Mind. 80 Stunden in der ambulanten Pflege.

Abschluss:

Staatliche Prüfung zum/zur Pflegfachhelfer*in (m/w/d)

 

Vergütung:

P5/1 ->2.340,59 €

 

Bewerbung

  • Auf unserer Webseite unter Stellenbörse

oder

  • Per E-Mail an: personalkvndsob.brk.de
  • Ansprechpartner: Personalabteilung (08431/67 99-25) oder Praxisanleiter im RD (08431/679921)
  • Unterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, sonstige Qualifikationsnachweise

 

Perspektive durch Weiterbildung beim BRK

Der Abschluss in der Altenpflegehilfe eröffnet den Zugang zur dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung mit der darauf aufbauenden Qualifikation.

 

Finanzielles

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung ist eine Förderung nach SGB III möglich. Über Details informiert Sie die zuständige Bundesagentur für Arbeit. Eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG) ist möglich.

 

Du könntest dir eine Ausbildung zum Pflegefachhelfer (m/w/d) vorstellen dann bewirb dich doch bei uns.